RÖHRIGgranit® plant eine Erweiterung des Steinbruchs Gehrenberg in Sonderbach um 6,2 ha in südlicher Richtung. Im Rahmen des seit Herbst 2021 laufenden Genehmigungsverfahrens hat das Unternehmen Anfang Dezember 2022 ergänzende und präzisierenden Unterlagen beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Diese Unterlagen befassen sich im Wesentlichen mit der Natura 2000-Verträglichkeit des Vorhabens und mit dem Zuschnitt zukünftiger Waldwege. Bei der Planung wurden die Belange des Naturschutzes, der Erholungsnutzung und der forstlichen Nutzung gleichermaßen berücksichtigt. Das weitere Verfahren – einschließlich der Offenlage mit den ergänzenden Antragsunterlagen und anschließender Öffentlichkeitsbeteiligung – liegt nunmehr in den Händen des Regierungspräsidiums. Im Fall eines positiven Entscheides wird die Steingewinnung danach Schritt für Schritt in der neuen Fläche durchgeführt.
Eine Erweiterung ist notwendig, um die Produktion auf heutigem Niveau auch in Zukunft fortzusetzen, den Standort langfristig zu erhalten und damit die Rohstoffversorgung in der Region nachhaltig zu sichern. Das heißt, damit weiterhin Produkte für den Straßenbau und Bauprojekte in der Region geliefert werden können. Die Unternehmensgruppe Röhrig beschäftigt rund 90 Mitarbeiter, darunter aktuell sechs Auszubildende. Zusätzlich werden weitere indirekte Arbeitsplätze (Lieferanten, Baufirmen, Spediteure, Partner und Kunden) mindestens in der gleichen Höhe in der Region gesichert. Das Familienunternehmen ist am Standort fest verwurzelt und engagiert.
Erweiterungsvorhaben in Sonderbach
Bisheriger Verlauf
06.11.2018 Pressegespräch – Hier klicken
20.11.2018 Infoveranstaltung in Sonderbach mit rund 200 Teilnehmern – Hier klicken
11.02.2019 Infoveranstaltung auf der Juhöhe mit rund 100 Teilnehmern
23.02.2019 Beitrag in der Hessenschau
11.03.2019 Waldbegehung mit Grünen-Politikern – Hier klicken
12.04.2019 Regionalversammlung Südhessen gibt ihre Zustimmung zur Zulassung einer Abweichung des Regionalplans Südhessen – Hier klicken
24.05.2019 Interview mit Marco Röhrig zur aktuellen Entwicklung des Steinbruchvorhabens – Hier klicken
03.06.2019 Pressemitteilung – RÖHRIG verständigt sich mit RP Darmstadt auf Bannwaldausweisung – Hier klicken
12.06.2019 Pressemitteilung – RÖHRIGgranit® setzt mit Bannwaldausweisung deutliches Signal – Hier klicken
17.06.2019 Erster Dialog mit Vertretern der Bürgerinitiative in sachlicher Atmosphäre – Hier klicken
25.06.2019 Gespräch mit der CDU Heppenheim, der Senioren-Union und Junge-Union Heppenheim sowie ein Mitglied der Gemeindevertretung Mörlenbach.
30.10.2019 Ihk Konjunkturbericht , Bericht vom 30.10.2019 – Hier klicken
10.09.2020 Antragsunterlagen zur Vollständigkeitsprüfung übermittelt – Hier klicken
20.04.2021 Antragsunterlagen offengelegt: Pressegespräch zum Erweiterungsvorhaben RÖHRIGgranit GmbH – Hier klicken
20.05.2021 Positive Stellungnahme des Magistrat der Stadt Heppenheim – Hier klicken
Dezember 2021 Update zum Erweiterungsvorhaben – Hier klicken
31.01.2023 RÖHRIGgranit® reicht präzisierende Antragunterlagen ein – Hier klicken
12.06.2023 Erörterungstermin am 13.06 und 14.06.2023 – Hier klicken
28.06.2023 Nächster Verfahrensschritt im Erweiterungsverfahren abgeschlossen – Hier klicken
22.09.2023 Landrat Engelhardt besucht Röhriggranit – Hier klicken
27.11.2023 Landtagsabgeordnete Birgit Heitland und Alexander Bauer zu Gast bei Röhriggranit – Hier klicken
Letzte Aktualisierung: 30.11.2023
Was bedeutet das Erweiterungsvorhaben für Nachbarn?
Der Betrieb soll auf heutigem Niveau fortgesetzt werden, sodass sich mit der Erweiterung für die Anwohner in vielen Punkten nichts ändern wird.
Produktion & Produktionszeiten
Es ist keine Produktionssteigerung geplant. Auch die Produktionszeiten bleiben gleich.
Verkehr
Da die Produktionsmenge nicht steigt, wird es keine Zunahme des LKW-Verkehrs geben. Die Zufahrt erfolgt weiterhin über die Werkstraße.
Sprengungen
Keine Erhöhung des Sprengstoffeinsatzes: Es bleibt bei ca. zwei Sprengungen pro Woche. Durch den Einsatz neuester Sprengtechnik bleiben die Erschütterungen in den umliegenden Orten auf bisherigem niedrigem Niveau – also weit unter den gesetzlichen Anhaltswerten
Emissionen
Wie bisher werden wir Maßnahmen zur Lärmminderung und Staubreduzierung entwickeln und umsetzen.
Abstand zur Wohnbebauung in Juhöhe
Der Abstand wird in Zukunft mindestens 400 Meter betragen. Für Anwohner auf der Juhöhe besteht heute und zukünftig keine Sichtbeziehung zum Steinbruch.
Erweiterungsfläche
Die Erweiterung umfasst ein 6,2 ha großes Waldstück. Sie erfolgt schrittweise über die nächsten Jahre. Für die auf der Erweiterungsfläche stehenden Bäume wird RÖHRIGgranit® zuvor abschnittsweise rund 6,3 ha Wald in Mittershausen, Wald-Erlenbach sowie Kirschhausen neu anlegen. Für die Aufforstung werden nur heimische und qualitativ hochwertige Baumarten verwendet, die die angrenzenden Waldareale unmittelbar aufwerten. Zusätzlich werden als kurzfristig wirksame Maßnahme sogenannte Stilllegungsflächen auf weiteren ca. 8 ha in unmittelbarer Nähe zum Steinbruch ausgewiesen. Die Stilllegung der 8 Hektar Waldfläche sowie die geplante Bannwaldausweisung von ca. 40 Hektar südlich und westlich des Erweiterungsgebietes stellen darüber hinaus natürliche Barrieren dar. Damit ist eine erneute Erweiterung in Richtung Süden aus naturschutzrechtlicher Sicht ausgeschlossen.
Die Stilllegung erfolgt in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde. Eine weitere Schutzfunktion für Anwohner und Nachbarn hat der südlich der Erweiterungsfläche ausgewiesene Bannwald. In der Beschlussvorlage der Regionalversammlung Südhessen war im Frühjahr 2019 noch von der Ausweisung einer 24 ha großen Fläche die Rede. Wir haben der Ausweisung des Bannwalds auf rund 40 ha (siehe Luftbild) zugestimmt, weil wir verstehen, dass der Wunsch nach Sicherheit für die Anwohner auf der Juhöhe von höchster Bedeutung ist.
Wir wollen mit unserer Zustimmung zur Bannwaldausweisung sowie der Stilllegung von rund 8 Hektar Waldflächen auch deutlich machen, dass es unser Interesse als Nachbar ist, gemeinsame Lösungen zu finden und um Vertrauen zu werben.
Freizeitnutzung
RÖHRIGgranit® wird im Zuge der Erweiterung schrittweise einige Waldwege verlagern und ein neues Wegenetz schaffen. Auch der Rastplatz („Gerhard Röhrig-Rast“) bekommt einen neuen Standort – als Aussichtspunkt am zukünftigen Rand des Steinbruchs. Ein unzugängliches Felsenmeer wird verlegt und kann von Spaziergängern zukünftig besichtigt werden. Zudem wird ein anderes Felsenmeer als Naturdenkmal ausgewiesen.
Nächste Schritte
Das weitere Verfahren liegt nun in den Händen des Regierungspräsidiums Darmstadt, welches das Planfeststellungsverfahren führt. Am Ende steht eine Entscheidung der Behörde.
Schnittdarstellung (genehmigte Gewinnung in lila, beantragte Gewinnung in grün) © SST GmbH
Bildunterschrift Lageplan: Geplante Erweiterung des Steinbruchs Gehrenberg mit Schutzwald (gelb), Bannwald 40 Hektar (grün), ersatzweise auszuweisendes Naturdenkmal (orange), neu zu schaffendes Blockmeer (lila), wegfallendes Naturdenkmal (blau) sowie Stilllegungsflächen ca. 8 Hektar (rot) © Bohm und Nonnen Büro für Gestaltung
Fragen und Antworten
Wieso wurden ergänzende Antragsunterlagen nachgereicht?
Wieso wurden ergänzende Antragsunterlagen nachgereicht?
Im Ergebnis der Behördenbeteiligung ergaben sich Aspekte, zu denen vertiefende Betrachtungen erforderlich waren. Dabei handelt es sich u.a. um die Themen der FFH-Verträglichkeit und die Detailplanung der erforderlichen neuen Waldwege. Außerdem wurden Teile der Grundlagendaten aktualisiert, um sicher zu sein, dass die Entscheidung auf aktuellen Daten basieren wird.
Hierfür stand RÖHRIGgranit® mit den zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden im engen Austausch. Im Ergebnis werden alle Belange zu Natur- und Artenschutz sowie Naherholung mit dem geplanten Erweiterungsvorhaben in Einklang gebracht.
Wie werden Natur- und Artenschutz sowie Naherholung mit den ergänzenden Antragsunterlagen in Einklang gebracht?
Wie werden Natur- und Artenschutz sowie Naherholung mit den ergänzenden Antragsunterlagen in Einklang gebracht?
Grundsätzlich gilt: Die Ergänzung der Antragsunterlagen zieht keine Änderung der bisherigen Planung nach sich. Bei der Planung der Ersatzwege wurden die Belange des Naturschutzes, der Erholungsnutzung und der forstlichen Nutzung berücksichtigt und dabei eine Optimierung angestrebt, um einen möglichst geringen Eingriff durch den Wegebau zu ermöglichen.
Zudem wurde vom Unternehmen eine Ökologische Betriebsbegleitung (ÖBB) beauftragt, die die Umsetzung aller Vorgaben rund um die Genehmigung betreut. Die ÖBB befasst sich z.B. mit der frühzeitigen Feststellung, an welchen Standorten Uhu und Wanderfalke im jeweiligen Jahr brüten. Dadurch kann der Steinbruch noch gezielter auf die Belange dieser Arten Rücksicht nehmen. Die Entwicklung der Gelbbauchunken-Population wird fachlich begleitet. Neben einem zentralen Ansprechpartner und Organisator setzt sich die ÖBB aus mehreren Experten zusammen, die die unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte (z.B. Vögel, Fledermäuse oder Amphibien) kompetent bearbeiten. Jährliche Berichte, die den Fachbehörden zur Verfügung gestellt werden, umfassen auch die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen sowie deren Annahme durch die Zielarten. Klar ist: Alle Belange zu Natur- und Artenschutz werden fachlich begleitet und in regelmäßigen Abständen werden alle Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Warum ist eine Erweiterung notwendig?
Warum ist eine Erweiterung notwendig?
Es ist abzusehen, dass wir in den nächsten Jahren an die Grenze der bisher genehmigten Abbaufläche stoßen. Eine Erweiterung des Steinbruchs ist daher die notwendige Voraussetzung, um den Betrieb für die nächsten Jahrzehnte auf heutigem Niveau weiterführen zu können. Und damit auch, um die rund 90 Arbeitsplätze zu sichern.
Warum ist die Erweiterung in Richtung Süden geplant?
Warum ist die Erweiterung in Richtung Süden geplant?
Es wurde in alle Richtungen geplant und gedacht – auch mit Blick auf die Interessen der Anwohner. In westlicher Richtung grenzt ein Bachlauf an, der als Biotop gesetzlich geschützt ist. Nach Westen hin ist die Qualität des Granits für die Weiterverarbeitung nicht ausreichend. Eine Erweiterung nach Osten hin kommt nicht in Frage, weil wir dort eine ähnliche Situation haben, wie im Westen und damit nur sehr eingeschränkt nutzbar ist. Nach Norden kommt eine Entwicklung mangels Lagerstätte grundsätzlich nicht in Frage.
Auch eine Vertiefung des Steinbruchs haben wir intensiv geprüft. Das Ergebnis: Auf der heute genehmigten Steinbruchfläche ist eine weitere Vertiefung betriebstechnisch nicht machbar. Eine derartige Forderung entbehrt daher jeder realistischen Grundlage. Denn wir brauchen bei einer weiteren Vertiefung eine intakte Infrastruktur. Hierfür ist aber kein ausreichender Platz vorhanden. Erst nach der geplanten Erweiterung haben wir mehr Bewegungsspielraum innerhalb des Steinbruches. Erst dann können wir auch tiefer liegendes Gestein erreichen, ohne weitere Flächen in Anspruch zu nehmen.
Angesichts dieser Sachlage bleibt also mit Blick auf Anwohner sowie Rohstoffqualität und -bedarf nur die Gewinnung in Richtung Süden – das Material dort bietet die höchste Mächtigkeit und weist die geringste Überlagerung auf. Zudem kann hier auf einer relativ geringen Fläche am meisten Rohstoff gewonnen werden.
Wie läuft der Genehmigungsprozess ab?
Wie läuft der Genehmigungsprozess ab?
Die Erweiterung wird auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Dort haben wir umfangreiche Planungsunterlagen sowie Gutachten eingereicht, deren Vollständigkeit aktuell geprüft wird. Im Verfahren ist auch eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Das heißt, die Antragsunterlagen werden öffentlich ausgelegt und Interessierte können Einsicht nehmen. Innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist können Einwände gegen die Planung vorgetragen werden, die von der Genehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen sind.
Wieso wurde der Schutzwald aufgehoben. Bleibt der Anwohnerschutz bestehen?
Wieso wurde der Schutzwald aufgehoben. Bleibt der Anwohnerschutz bestehen?
Die Aufhebung des Schutzwaldes ist mit hohen Auflagen verbunden. Eine Prüfung hat ergeben, dass die Schutzwirkung weiterhin besteht und dass das Vorhaben aufgrund der Relevanz für die Rohstoffversorgung der Region von allgemeiner Bedeutung ist. Entsprechende Flächen für eine Ersatzaufforstung an anderer Stelle sind bereits in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ausgesucht und genehmigt worden. Das ist eine notwendige Voraussetzung für die Antragsstellung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). In jedem Fall gilt: Vor einer Rodung werden die Ersatzaufforstungen durchgeführt.
Was bedeutet die Bannwaldausweisung für die Anwohner?
Was bedeutet die Bannwaldausweisung für die Anwohner?
Zahlreiche Gespräche in den letzten Monaten haben uns in unserer Auffassung bestärkt, dass der Wunsch nach Sicherheit für die Anwohner an oberster Stelle steht. Dafür haben wir Verständnis, denn Sicherheit ist auch für unser Unternehmen von höchster Bedeutung. Daher haben wir einvernehmlich mit dem RP Darmstadt entschieden, das gesamte Waldgebiet zwischen der neuen Abbaugrenze und der Ortslage Juhöhe als Bannwald auszuweisen. Mit der Bannwaldausweisung von 40 ha gehen wir aktiv auf das Bedürfnis der Anwohner nach Sicherheit ein. Die jetzige Ausweisung übersteigt somit die zuvor in der Beschlussvorlage der Regionalversammlung Südhessen erwähnten 24 ha deutlich.
Wir wollen mit der Bannwaldausweisung deutlich machen, dass es uns wichtig ist, gemeinsame Lösungen zu finden. Daher gehen wir mit dieser Entscheidung auf die Anwohner der Juhöhe zu und möchten ein klares Signal für ein langfristiges und gutnachbarschaftliches Miteinander setzen. Der Bannwald stellt im Hessischen Waldgesetz (HWaldG) die höchste Schutzkategorie dar.
Welche Auswirkungen hat die Erweiterung auf die Tier- und Pflanzenwelt?
Welche Auswirkungen hat die Erweiterung auf die Tier- und Pflanzenwelt?
Auch dieser Aspekt wird im Genehmigungsverfahren betrachtet. Wir als Antragsteller sehen uns in der Verantwortung, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Tier- und Pflanzenwelt weiterhin zu schützen. In unserem Steinbruch leben heute bereits Uhus, Wanderfalken, Gelbbauchunken und weitere seltene Arten. Durch geeignete Maßnahmen wird der Einfluss auch auf diese Arten gering gehalten. Dazu stehen wir im ständigen Austausch mit Fachbehörden und Naturschutzverbänden.
Die Planungen haben 2014 begonnen. Warum informiert die Firma Röhrig jetzt?
Die Planungen haben 2014 begonnen. Warum informiert die Firma Röhrig jetzt?
Die Planung und Genehmigung eines Erweiterungsvorhabens ist ein langer Prozess. Wir wollten erst dann informieren, wenn wir wissen, dass unser Vorhaben planerisch und genehmigungsrechtlich tatsächlich umsetzbar ist. In der Antragskonferenz 2016 wurden dazu von Seiten der zuständigen Behörde verschiedene Voraussetzungen formuliert. Diese müssen erfüllt sein, damit der Genehmigungsantrag gestellt werden kann. Wir sind zuversichtlich, die formulierten Voraussetzungen erfüllen zu können. Damit können wir nun auch eine umsetzbare Gesamtplanung vorstellen und auf Fragen sowie Anliegen von Bürgern detailliert eingehen. Unsere Bürgerinformationsveranstaltung haben wir dabei ganz bewusst einige Monate vor der Antragsstellung angesetzt, also immer noch in einem frühen Stadium des eigentlichen Genehmigungsverfahrens. Die Antragsstellung erfolgt voraussichtlich Anfang 2020 .
Wie werden die Erschütterungen bei Sprengungen erfasst?
Wie werden die Erschütterungen bei Sprengungen erfasst?
Wir messen und dokumentieren unsere Sprengungen und deren Auswirkungen seit über 20 Jahren kontinuierlich. Die dabei aufgezeichneten Ergebnisse haben bei jeder einzelnen Messung die zulässigen Anhaltswerte deutlich unterschritten. Die ermittelten Messwerte werden an die Überwachungsbehörde übermittelt. Zusätzlich werden Einzelmessungen an verschiedenen Stellen vorgenommen. Auf Wunsch von Anwohnern wurden auch Messungen in anderen Wohngebäuden durchgeführt. Die Messung selbst erfolgt durch kalibrierte und zugelassene Erschütterungsmessgeräte am Fundament und/oder auf der obersten Deckenebene der Wohngebäude.
Alle Messungen die im Rahmen von Erschütterungen an unseren Messstellen durchgeführt werden entsprechen allgemeingültigen Normen und erfüllen die höchsten Beurteilungsmaßstäbe, die in Europa für Sprengerschütterungen angewendet werden. Erschütterungen die in Gebäuden gemessen werden, werden gemäß der DIN (Deutsches Institut für Normung) 4150 Erschütterungen im Bauwesen beurteilt. Diese Normung wird zum einen in Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden und zum anderen in Einwirkungen auf bauliche Anlagen unterteilt. Insbesondere die Einwirkung auf Menschen in Gebäuden ist eine der wenigen Normen in Europa, die das menschliche Empfinden bewertet und so einen objektiv beurteilbaren Rahmen schaffen.
Warum kommt es trotz einer geringeren Distanz zum Ortsteil Juhöhe nicht zu stärkeren Erschütterungen?
Warum kommt es trotz einer geringeren Distanz zum Ortsteil Juhöhe nicht zu stärkeren Erschütterungen?
In den letzten Jahren unterschreiten unsere Messwerte auf der Juhöhe die genehmigten Erschütterungswerte deutlich. Sie liegen – gemessen beim nächstgelegenen Wohnhaus in südlicher Richtung – deutlich unter den gesetzlichen Anhaltswerten. Durch neue Techniken, wie der 3-D Vermessung, der Ermittlung des Bohrlochverlaufs und dem Einsatz elektronischer Zünder werden die Messwerte weiter auf einem niedrigen Niveau gehalten.
Im Rahmen der geplanten Erweiterung wollen wir die Sprengrichtung um 90 Grad zu drehen, um die Erschütterungen hauptsächlich in Ost-West Richtung zu leiten. Zusätzlich soll die Höhe der Sprengwände von zum Teil ca. 26-30 Meter Höhe auf ca. 10-20 Meter reduziert werden. Dadurch ist zukünftig auch bei reduziertem Abstand zum Ortsteil Juhöhe mit Erschütterungen zu rechnen, die auch weiterhin deutlich unter den zulässigen Anhaltswerten liegen werden.
Was bedeutet das Vorhaben für den UNESCO Geo-Naturpark?
Was bedeutet das Vorhaben für den UNESCO Geo-Naturpark?
Geo-Naturparks zeichnen Räume mit besonderem geologischem Erbe aus. Der UNESCO Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald umfasst ca. 3.500 Quadratkilometer und stellt besonders die Gesteine und deren Nutzung in den Fokus. Unsere Erweiterungsfläche von 6,2 ha entspricht demnach weniger als 0,002 Prozent dieses Gebiets. Diese Fläche (6,2 ha) werden wir 1:1 innerhalb des UNESCO-Geo-Naturparks als Waldfläche neu anlegen.
Kann ein solches Vorhaben in einem UNESCO Geo-Naturpark genehmigt werden?
Kann ein solches Vorhaben in einem UNESCO Geo-Naturpark genehmigt werden?
Die Auszeichnung unserer Region als UNESCO Geo-Naturpark bedeutet keine Einschränkung der wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb des Areals. Im Gegenteil sind vor allem Steinbrüche wichtige Geotope, an denen erdgeschichtliche Zusammenhänge deutlich werden. Somit können heute wie zukünftig dort Rohstoffe gewonnen werden.
Wo werden die Produkte aus dem Steinbruch eingesetzt?
Wo werden die Produkte aus dem Steinbruch eingesetzt?
Cirka 75-80% Prozent unserer Produkte verbleiben in der Region. Das insbesondere im Straßenbau, Transportbeton, Sichtbeton, Putze, Bauchemie, Farben und Lacke, Verbundwerkstoffe, Dachpappe, Keramik, Dekoration und Garten- und Landschaftsbau.
Gibt es einen Rekultivierungsplan?
Gibt es einen Rekultivierungsplan?
Der Rekultivierungsplan ist Teil der bestehenden und zukünftigen Genehmigung. Aber auch während der Gewinnung übernehmen wir Verantwortung für die Tier- und Pflanzenwelt. Dafür stehen wir im ständigen Austausch mit den Behörden sowie Naturschutzverbänden. Für unser Engagement wurden wir bereits mit einem Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet.
Kann es durch die Erweiterung zu Schäden / Rissen an Häusern kommen?
Kann es durch die Erweiterung zu Schäden / Rissen an Häusern kommen?
Uns sind keine Schäden bekannt, die auf unsere Aktivitäten zurückzuführen sind. Von Gutachterseite wurde uns bestätigt, dass bei Einhaltung der Anhaltswerte für Erschütterungen nach DIN 4150 Schäden an Gebäuden, die nach allen bauphysikalisch notwendigen Anforderungen errichtet wurden, nicht möglich sind. In der DIN Norm heißt es weiter: „Werden trotzdem Schäden beobachtet, ist davon auszugehen, dass andere Ursachen für diese Schäden maßgebend sind.“Unsere Sprengungen liegen deutlich unter diesen Anhaltswerten. Das gilt auch für die Zukunft: Durch den Einsatz neuster Sprengtechnik und der geplanten Drehung der Sprengrichtung um 90 Grad stellen wir sicher, dass die Erschütterungen auch mit der Erweiterung auf dem heutigen Niveau bleiben.
Warum wird das unter Naturschutz stehende Felsenmeer verlegt?
Warum wird das unter Naturschutz stehende Felsenmeer verlegt?
Um die geplante Steinbrucherweiterung durchführen zu können, ist die Ausweisung eines anderen Naturdenkmals eine notwendige Voraussetzung. Mit der Kreisverwaltung wurden verschiedene Optionen besprochen und gemeinsam eine Lösung entwickelt.
Der Kreistag Kreis Bergstraße beschloss am 18. März 2019 mehrheitlich die Ausweisung eines anderen Naturdenkmals und führte unter anderem die Begründung auf: „Das Kleine Felsenmeer ist stark eingesunken, verwachsen und daher schlecht zugänglich.“
Die Ausweisung des Ersatz-Naturdenkmals hingegen liegt an einer gut frequentierten Forststraße und ist somit auch erstmals für Anwohner und Besucher zugänglich.
Sie haben uns doch bereits in den 1990er Jahren versprochen, nicht in Richtung Süden zu erweitern. Warum halten Sie Ihre Versprechen nicht?
Sie haben uns doch bereits in den 1990er Jahren versprochen, nicht in Richtung Süden zu erweitern. Warum halten Sie Ihre Versprechen nicht?
Es ist richtig, dass Anfang der 90er Jahre die Zusage gemacht wurde, den Steinbruch nicht in Richtung Süden zu erweitern. Diese Zusage wurde auch eingehalten: Die im Jahr 2007 genehmigte Erweiterung erfolgte daher in westliche Richtung. Die seinerzeit verwendete Analysemethode der Vollbohrung ließ die mindere Qualität des in westlicher Richtung befindlichen Materials allerdings nicht erkennen. Mit den jetzt gewählten Analyseverfahren der Kernbohrung können wir die jeweiligen Schichten und Störungen im Querschnitt der Gesteinsprobe optimal erkennen. Mit diesem Ergebnis können wir mit Sicherheit sagen, dass das Gestein im geplanten Erweiterungsareal in Richtung Süden unseren Qualitätsansprüchen sowie den Erfordernissen des Marktes genügt.
Wie sieht der Steinbruch mit der geplanten Erweiterungsfläche von 6,2 ha in 30-50 Jahren aus?
Wie sieht der Steinbruch mit der geplanten Erweiterungsfläche von 6,2 ha in 30-50 Jahren aus?
Mit der geplanten Erweiterung von ca. 6,2 ha soll der Produktionsstandort in Heppenheim für weitere ca. 30 Jahre gesichert werden. Der genaue Zeitraum ist schwer einzuschätzen, da dieser immer konkret von der gesamtwirtschaftlichen Situation und der Nachfrage abhängt. Klar ist: Nach der endgültigen Beendigung des Steinbruchbetriebs wird die bestehende Infrastruktur vollständig entfernt und im Steinbruch wird nach und nach ein See entstehen. Diese Planung soll aus heutiger Sicht vor allem dem Tier- und Artenschutz zugutekommen. So werden die Steinbruchwände dem Uhu, der bereits seit Jahrzehnten im Steinbruch heimisch ist, dauerhaft als Brutplatz überlassen. Auch nach einer Stilllegung bietet die Steinbruchfläche also eine ideale Kulisse für die dort ansässige Tier- und Pflanzenwelt.
Was passiert mit den wegfallenden Waldwegen? Werden sie ersetzt?
Was passiert mit den wegfallenden Waldwegen? Werden sie ersetzt?
Die wegfallenden Wege werden verlagert, so dass die Nutzung des Wegesystems weiterhin gewährleistet ist. Dies hat keinen Einfluss auf den hohen Naherholungswert. Die neu anzulegenden Waldwege werden gemeinsam mit den örtlichen Planungsträgern abgestimmt.
Der Aussichtspunkt Gerhard-Röhrig-Rast wird in Folge der Steinbruchentwicklung an eine andere Stelle versetzt.
Bisher war davon die Rede, dass der Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt wird. Nun beantragen Sie aber nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Warum?
Bisher war davon die Rede, dass der Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt wird. Nun beantragen Sie aber nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Warum?
Wir haben uns gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt im Frühjahr 2020 entschlossen, die Erweiterung nach einem Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau im Zuge der Rohstoffgewinnung durchzuführen. Dieses Trägerverfahren ist das umfassendere, höherwertigere Verfahren, denn eine wasserrechtliche Planfeststellung kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung miteinschließen. Dieser Umstand führte dazu, dass unser Antrag später als ursprünglich geplant bei der Genehmigungsbehörde eingereicht wurde. Zudem gilt: Ein wasserrechtliches Planfeststellungverfahren sichert die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit in gleicher Weise wie ein Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Haben Sie noch Fragen?
steinbruch@roehrig-granit.de
Tel. +49 6252 7009-0
Ansprechpartner:
Horst Gottmann und Marco Röhrig