April 2021

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Pressegespräch zum Erweiterungsvorhaben per Videokonferenz

Antragsunterlagen offengelegt: Pressegespräch zum Erweiterungsvorhaben RÖHRIGgranit GmbH

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Bildunterschrift: Pressegespräch zum Erweiterungsvorhaben per Videokonferenz

Erweiterung Granitsteinbruch Gehrenberg

Familienunternehmen hat Genehmigungsantrag eingereicht
Heppenheim, 20.04.2021 – Das Heppenheimer Familienunternehmen RÖHRIGgranit® GmbH teilt mit, dass der Antrag zur Erweiterung des Granitsteinbruchs Gehrenberg beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht wurde. Die Offenlage durch das Regierungspräsidium erfolgte am 19. April. Der Antrag umfasst rund 1200 Seiten, eine Vielzahl an Maßnahmen zu Natur- und Artenschutz sowie zahlreiche Fachgutachten – unter anderem zu den Themen Natur- und Artenschutz, Lärm, Staub, Sprengungen und Hydrogeologie.

Das Familienunternehmen wird in der fünften Generation betrieben. Die geplante Erweiterungsfläche liegt im Süden des Steinbruchs. Sie umfasst eine Fläche von 6,2 ha und sichert den Fortbestand des Unternehmens für voraussichtlich weitere 25 Jahre. Die Produktion aus dem Steinbruch wird zu rund drei Viertel in der Region Rhein-Main-Neckar vermarktet und trägt somit wesentlich dazu bei, die Versorgungssicherheit der Region mit Rohstoffen zu gewährleisten. In den Regionen Rhein-Main und Rhein-Neckar sind in den letzten 15 bis 20 Jahren vier Betriebe geschlossen worden, Mengelbach, Erlenbach sowie Weinheim und Dossenheim. Darüber hinaus musste ein Betrieb in Südhessen die Produktion drastisch zurückfahren. Die noch verbliebenen Betriebe in diesen Regionen haben jetzt große Schwierigkeiten, die Versorgung zu sichern.

Im Vorfeld der Antragstellung wurde intensiv geprüft, ob alternative Flächen für eine Erweiterung in Frage kommen. Für die jetzt beantragte Fläche sprachen die höchste Lagerstättenqualität, die beste Gewinnungsmächtigkeit und – damit verbunden – der geringstmögliche Platzbedarf.

Der Steinbruchbetrieb wird auch in Zukunft auf heutigem Niveau fortgesetzt, sodass sich mit der Erweiterung für die Anwohner in vielen Punkten nichts ändern wird:

  • Die Produktionsmenge wird auch zukünftig beibehalten werden; eine Produktionssteigerung ist nicht geplant.
    Es wird keine Zunahme des LKW-Verkehrs geben. Die Zufahrt erfolgt weiterhin über die Werkstraße.
  • Es bleibt bei ca. zwei Sprengungen pro Woche. Durch den Einsatz neuester Sprengtechnik bleiben die Erschütterungen in den umliegenden Orten auf bisherigem niedrigem Niveau – also weit unter den gesetzlichen Anhaltswerten.
  • Wie bisher werden Maßnahmen zur Lärmminderung und Staubreduzierung entwickelt und umgesetzt.
  • Der Abstand zur Wohnbebauung in Juhöhe wird in Zukunft mindestens 400 Meter betragen. Für Anwohner auf der Juhöhe besteht heute und zukünftig keine Sichtbeziehung zum Steinbruch.

Für die 6,2 ha große Fläche im Erweiterungsgebiet werden im Umfeld des Steinbruchs ca. 6,3 ha Wald neu angelegt. Zudem erfolgt als kurzfristig wirksame Maßnahme die Stilllegung von Waldflächen auf weiteren rund 8 ha in unmittelbarer Nähe zum Steinbruch. Die Stilllegung erstreckt sich vornehmlich auf Altwaldflächen oder Bereiche mit einem hohen naturschutzfachlichen Potential südlich des Steinbruchs und erfolgt in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde.

Geschäftsführer Marco Röhrig: „Es war und ist uns wichtig, dem Sicherheitsbedürfnis von Anwohnern und Nachbarn nachzukommen. Daher haben wir es ausdrücklich befürwortet, dass zum Schutz der Anwohner auf der Juhöhe eine rund 40 ha große Waldfläche zwischen der Erweiterungsfläche und der Wohnbebauung Juhöhe als Bannwald ausgewiesen wird.“ Die Kategorie „Bannwald“ ist die höchste Schutzkategorie im Hessischen Waldgesetz. „Mit unserer Zustimmung“, so Röhrig weiter, „wollen wir deutlich machen, dass es unser Interesse als Nachbar ist, gemeinsame Lösungen zu finden.“

Auch mit den Naturschutzverbänden hat das Unternehmen im Zuge der Erstellung des Genehmigungsantrages Gespräche geführt. Impulse hieraus sind in den Genehmigungsantrag mit sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig angelegten Maßnahmen eingeflossen. Marco Röhrig dazu: „Wir haben sehr sachliche Diskussionen geführt und sind dankbar für das Interesse und das konstruktive Miteinander.“ Konkrete Vorschläge seitens der Naturschutzverbände befassten sich u.a. mit der Ausweisung der Waldstilllegungsflächen zum Ausgleich der landschaftsökologischen Projektfolgen, der Erweiterung des Vogelschutzgebietes auf die zukünftige Größe des Steinbruchs sowie mit dem Schutz und der Pflege der Biotope nach Beendigung des Steinbruchbetriebes.

Die Stilllegung der ca. 8 ha Waldfläche sowie die geplante Bannwaldausweisung von rund 40 ha stellen eine natürliche Barriere dar, sodass eine erneute Erweiterung in Richtung Süden schon aus naturschutzrechtlicher Sicht ausgeschlossen ist. So kommt das Familienunternehmen insbesondere den Forderungen von Bürgerinitiative und Naturschutzverbänden hinsichtlich der Sicherheit der Anwohner ebenso nach wie den Zielen des Natur- und Artenschutzes.

Die Frage der Erschütterungsmessungen wurde bereits vor Antragstellung verbindlich geregelt. Das Unternehmen hat sich bereits frühzeitig für die Errichtung einer unabhängigen Dauermessstelle ausgesprochen. In Abstimmung mit dem RP Darmstadt wurde eine Dauermessstelle in einem der nächstgelegenen Wohngebäude auf der Juhöhe eingerichtet. So können neben den bereits seit über 20 Jahren laufenden Messungen des Unternehmens zukünftig unabhängige Messungen sichergestellt werden.

Das Erweiterungsprojekt stellt einen wichtigen Schritt zur Zukunfts- und Planungssicherheit des Familienunternehmens dar – und damit zur Sicherung der Rohstoffversorgung in der Region wie auch der Arbeitsplätze im Unternehmen. Zusätzlich werden weitere indirekte Arbeitsplätze, etwa bei Lieferanten, Baufirmen, Spediteure in der Region gesichert.

Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt hat sich das Unternehmen entschlossen, die Erweiterung in einem Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau im Zuge der Rohstoffgewinnung zu beantragen. Dieses Trägerverfahren ist das umfassendere und höherwertigere Verfahren, denn eine wasserrechtliche Planfeststellung kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung miteinschließen. „Dieser Umstand führte dazu, dass unser Antrag später als ursprünglich geplant bei der Genehmigungsbehörde eingereicht wurde. Zudem gilt: Ein wasserrechtliches Planfeststellungverfahren sichert die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit in gleicher Weise wie ein Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz“, so Marco Röhrig.

RÖHRIG granit®
Die Wurzeln der RÖHRIG granit® GmbH reichen bis in die ersten Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts zurück. Mit ihrem Hauptwerk in Heppenheim-Sonderbach und dem Mineralstoffwerk in Lampertheim versorgt das Unternehmen die Region mit wichtigen Rohstoffen. Durch intensive Forschung und Entwicklung und mit kontinuierlichen Produktinnovationen ist RÖHRIG granit® in der Steine- und Erden-Branche marktführend. Die hochwertigen Produkte finden als Zuschlagstoff, Industriemineral und Hochleistungsfüllstoff Anwendung im Straßen- und Betonbau sowie in Bereichen wie Keramik, Putz, Farben, Dekoration, Verbundwerkstoffe, Aquaristik, Laminate, Kautschuk oder im Garten- und Landschaftsbau.
Dabei legt das Unternehmen Wert auf eine Entwicklung im Einklang mit den Erfordernissen nachhaltigen Wirtschaftens und engagiert sich etwa für den Natur- und Artenschutz deutlich über gesetzliche Vorgaben hinaus. RÖHRIG granit® beschäftigt rund 90 Mitarbeiter und bildet derzeit drei Auszubildende aus.